Aufgenommen werden Mädchen und Jungen zwischen 3 und 14
Jahren. Von dieser Altersvorgabe kann im Einzelfall (z.B. bei
Geschwisterunterbringung) abgewichen werden.
In der Familiengruppe Claussen werden Kinder und Jugendliche
aufgenommen, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in ihren
Familien oder einer anderen Einrichtung leben können und die aufgrund
ihrer persönlichen Entwicklung viel individuelle Zuneigung und
Geborgenheit sowie Hilfe und Förderung benötigen.
Nicht aufgenommen werden können schwer körperlich und
schwer geistig behinderte Kinder und Jugendliche, alkohol- und
drogenabhängige Minderjährige sowie Kinder und Jugendliche, die aus
anderen Gründen zunächst einer stationären kinder- und
jugendpsychiatrischen Behandlung bedürfen.
Aufnahmeverfahren
Im Allgemeinen nehmen die Jugendämter telefonisch mit uns Kontakt auf.
Wir erhalten Informationen über die Situation des Kindes und seiner
Familie. Wichtig für die Unterbringung ist, ob eine Integration in die
bestehende Gruppe denkbar ist. Dazu findet in der Regel ein Gespräch mit
dem betroffenen Kind und der Herkunftsfamilie im Jugendamt oder bei
ihnen zu Hause statt. Anschließend laden wir die betroffenen Personen
und das zuständige Jugendamt zu einem Besuch in das Kinderhaus Wiedenloh
ein, um unsere Einrichtung kennen zu lernen. So kann festgestellt
werden, ob die Angebote den Erwartungen entsprechen.

